Von der 1. bis 9. Klasse besuchen Kinder und Jugendliche, die der reformierten oder katholischen Landeskirche angehören, den Religionsunterricht. Dieser wird in der Schule durch Fachlehrpersonen Religion oder Religionspädagogen gemäss dem kantonalen Lehrplan erteilt. Der Religionsunterricht wird konfessionell-kooperativ erteilt. Das heisst: Katholische und reformierte Kinder und Jugendliche besuchen den Religionsunterricht gemeinsam. Der Besuch des Religionsunterrichtes während der ganzen Schulzeit ist Bedingung für die Zulassung zur Firmung.
Falls Sie Ihr Kind vom schulischen Religionsunterricht befreien möchten, bitten wir Sie jeweils bis Ende Schuljahr ein Gesuch für das kommende Schuljahr einzureichen. Das Formular finden Sie hier: Abmeldung_Formular_RU_2019-20