Von der 1. bis zur 9. Klasse besuchen Kinder und Jugendliche, die der reformierten oder katholischen Landeskirche angehören, den Religionsunterricht.
Der Unterricht findet im Rahmen der Schule statt und wird von Fachlehrpersonen Religion oder Religionspädagoginnen und Religionspädagogen nach dem kantonalen Lehrplan erteilt.
Der Religionsunterricht ist konfessionell-kooperativ gestaltet. Das bedeutet: Katholische und reformierte Kinder und Jugendliche besuchen den Unterricht gemeinsam und setzen sich miteinander mit Fragen rund um Religion, Glauben und Leben auseinander.
Der Besuch des Religionsunterrichts während der gesamten Schulzeit ist Voraussetzung für die Zulassung zur Firmung.
Abmeldung vom Religionsunterricht
Falls Sie Ihr Kind vom schulischen Religionsunterricht befreien möchten, bitten wir Sie, jeweils bis Ende des Schuljahres ein entsprechendes Gesuch für das kommende Schuljahr einzureichen.
Das notwendige Formular finden Sie hier:
Abmeldung_Formular_RU_2019-20