Liebe Angehörige

Der Abschied von einem geliebten Menschen gehört zu den schwersten Momenten im Leben. In der Zeit der Trauer stehen oft nicht nur Gefühle von Schmerz und Verlust im Vordergrund, sondern auch viele Fragen und Entscheidungen.

Wir möchten Sie in dieser schwierigen Zeit begleiten – mit offenen Ohren, Zeit für Ihre Anliegen und einer würdevollen Gestaltung der Abschiedsfeier. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den wichtigsten Schritten nach einem Todesfall sowie zur kirchlichen Beisetzung.

Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Wenn Sie ein persönliches Gespräch wünschen oder Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.

Kontakt
Lars Gschwend
Telefon: 081 325 34 74
E-Mail:  pfarramt@kath-vmp.ch

Bei einem Todesfall zu Hause
  • Arzt benachrichtigen (bei einem Unfall muss auch die Polizei verständigt werden)
  • Zivilstandsamt benachrichtigen / Festlegung der Beisetzung
  • Pfarramt zur Besprechung der Beisetzung kontaktieren
  • Bestattungsinstitut kontaktieren (Überführung des Leichnams)
  • Todesanzeige/Leidzirkulare in Auftrag geben (wenn gewünscht)
  • Restaurant für Leidmahl reservieren (wenn gewünscht)
Bei einem Todesfall im Spital oder Heim

Die Spital-, bzw. Heimleitung ist dafür besorgt, dass der Arzt informiert und die Todesbescheinigung ausgestellt wird und berät Sie über das weitere Vorgehen (siehe oben: Todesfall zu Hause)

Aufbahrung

Da unsere Pfarrei mehrere politische Gemeinden umfasst, unterscheiden sich die Möglichkeiten der Aufbahrung je nach Wohnort und Friedhof.

In einigen Gemeinden ist es nach wie vor Tradition, Verstorbene bis zur Beisetzung zu Hause aufzubahren. In Schiers steht zudem eine Aufbahrungshalle auf dem Friedhof zur Verfügung. Auch das Spital Schiers bietet die Möglichkeit einer Aufbahrung an.

Welche Form der Aufbahrung in Ihrer Gemeinde möglich ist, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeindeverwaltung. Gerne unterstützen wir Sie auch dabei, die passende Lösung zu finden.

Darüber hinaus bieten verschiedene Bestattungsunternehmen Aufbahrungen in ihren eigenen Räumlichkeiten an.

Beisetzung

Die Beisetzungen in unserer Pfarrei finden in der Regel von Montag bis Freitag um 13.30 Uhr statt (Ausnahme Samstag). Der genaue Termin wird von der politischen Gemeinde in Absprache mit den Angehörigen und dem Pfarramt festgelegt.

Die Abschiedsfeier beginnt üblicherweise auf dem Friedhof mit der Beisetzung. Anschliessend wird in der Kirche am jeweiligen Ort der Trauergottesdienst gefeiert. Dieser bietet Raum für das gemeinsame Erinnern, Danken und Hoffen.

Es ist ein schönes und persönliches Zeichen, wenn Angehörige oder nahestehende Personen – sofern sie dies möchten – den Sarg, die Urne oder das Kreuz tragen und der verstorbenen Person so die letzte Ehre erweisen.

Besonderheit Jenaz
In Jenaz beginnt die Erdbestattung traditionell mit dem Trauerzug vom Wohnhaus oder vom Alters- und Pflegeheim zum Friedhof. Der Sarg wird dabei mit einem Pferdewagen überführt.

Die Organisation von Ross und Wagen erfolgt durch die Angehörigen. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, damit der Abgang vom Trauerhaus zeitlich passend geplant werden kann.

Bestattungsarten

Falls die verstorbene Person zu Lebzeiten einen Wunsch bezüglich ihrer Bestattung geäussert hat, sollte dieser nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen über die gewünschte Bestattungsform.

Je nach Friedhof stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Erdbestattung im Erdgrab
  • Urnenbestattung im Urnengrab
  • Urnenbestattung im Gemeinschaftsgrab

Erdgrab
Das Grab wird von den Angehörigen selbst oder durch eine beauftragte Gärtnerei bepflanzt und gepflegt. Der Grabstein kann in der Regel frühestens ein Jahr nach der Beisetzung gesetzt werden. Gestaltung und Ausführung richten sich nach der Friedhofordnung der jeweiligen Gemeinde und sind mit der politischen Gemeinde abzusprechen.

Urnengrab
Die Urne wird in einem Urnengrab oder – je nach Gemeinde – in einer Urnenwand beigesetzt. Die verfügbaren Bestattungsformen unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof.

Gemeinschaftsgrab
Beim Gemeinschaftsgrab wird die Urne beziehungsweise die Asche in einem gemeinschaftlichen Grab beigesetzt. Je nach Gemeinde erfolgt die Beisetzung anonym oder mit einer Namensnennung. Eine individuelle Grabpflege entfällt. Diese Bestattungsform wird nicht auf allen Friedhöfen angeboten.

Welche Bestattungsformen an Ihrem Wohnort möglich sind und welche Regelungen gelten, erfahren Sie bei der zuständigen politischen Gemeinde. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Fragen rund um die Entscheidung für die passende Bestattungsform.

Gestaltung der Trauerfeier

Die Trauerfeier kann als Eucharistiefeier (Heilige Messe) oder als Wortgottesdienst – mit oder ohne Kommunionspendung – gefeiert werden. Gemeinsam gestalten wir eine Feier, die dem Leben der verstorbenen Person gerecht wird und den Angehörigen Trost und Hoffnung schenkt.

In einem persönlichen Gespräch besprechen wir mit Ihnen die Gestaltung der Feier. Dazu gehören unter anderem:

  • die Auswahl der Lieder und Musik,
  • der Lebenslauf oder persönliche Erinnerungen,
  • Fürbitten,
  • sowie die Kollekte.

Die Organistin oder der Organist wird vom Pfarramt organisiert; die Kosten werden von der Kirchgemeinde übernommen.

Jeder Mensch ist einzigartig – und so darf auch die Trauerfeier persönlich sein. Wenn die verstorbene Person Wünsche geäussert hat oder Sie eigene Vorstellungen für die Gestaltung haben, nehmen wir diese gerne auf und versuchen, sie nach Möglichkeit zu verwirklichen.

Den Blumenschmuck für die Kirche organisieren wir gerne, wenn der Gottesdienst in der Katholischen Kirche stattfindet. Falls die Trauerfeier in der Reformierten Kirche durchgeführt wird, bitten wir die Angehörigen den Schmuck selber zu organisieren. Wir helfen aber gerne und empfehlen Ihnen:

Johresziitä Blumen
Michaela Tüsel
Telefon: 079 906 08 22

Gedächtnisgottesdienste

Auch nach der Beisetzung bleibt die Erinnerung an einen geliebten Menschen lebendig. Gedächtnisgottesdienste bieten die Möglichkeit, innezuhalten, gemeinsam zu beten und der verstorbenen Person in besonderer Weise zu gedenken.

In unserer Pfarrei besteht die Möglichkeit, rund 30 Tage nach dem Tod sowie zum ersten Jahrestag einen Gedächtnisgottesdienst zu feiern. Diese Feiern sind freiwillig und können mit der Gemeindeleitung oder dem Pfarreisekretariat vereinbart werden.

Wer das Andenken über viele Jahre hinweg pflegen möchte, kann zudem eine Jahrzeitstiftung errichten. Dabei wird während einer vereinbarten Zeit – in der Regel 25 Jahre oder auf Wunsch auch individuell – jährlich im Gottesdienst der verstorbenen Person gedacht.

Wenn Sie Fragen zu Gedächtnisgottesdiensten oder einer Jahrzeitstiftung haben, berät Sie unser Pfarreisekretariat gerne.

Und wenn jemand aus der Kirche ausgetreten ist?

Ist eine verstorbene Person zu Lebzeiten aus der Kirche ausgetreten, stellt sich für die Angehörigen oft die Frage, ob dennoch eine kirchliche Abschiedsfeier möglich ist.

Ein Kirchenaustritt bedeutet grundsätzlich den Verzicht auf eine kirchliche Bestattung. Gleichzeitig ist es uns wichtig, den geäusserten Willen der verstorbenen Person zu respektieren und auch die Situation sowie die Wünsche der Angehörigen sorgfältig zu berücksichtigen.

Jeder Fall ist anders. Deshalb suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer einfühlsamen und angemessenen Lösung. Zögern Sie nicht, das Gespräch mit uns zu suchen – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Fragen und begleiten Sie in dieser besonderen Situation.

Kontakt

Lars Gschwend, Religionspädagoge
Telefon 081 325 34 74
Email  lars.gschwend@kath-vmp.ch