Todesfall

kreuz-beerdigung

Liebe Angehörige

Sie haben einen lieben Menschen durch den Tod verloren; es heisst nun, von ihm Abschied zu nehmen. Was bleibt, ist die Erinnerung…

Aber, es kommen auch viele Fragen auf Sie zu: Was ist als erstes zu tun? was ist in Bezug auf die Beisetzung zu beachten? Was für ein Grab soll gewählt werden?

Wir versuchen Sie auf dieser Seite zu informieren.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie ein Seelsorgegespräch?
Wenden Sie sich doch bitte an unser Pfarramt; wir helfen Ihnen gerne weiter:
Lars Gschwend, Telefon: 081 325 34 74 / E-Mail: pfarramt@kath-vmp.ch

Bei einem Todesfall zu Hause

  • Arzt benachrichtigen (bei einem Unfall muss auch die Polizei verständigt werden)
  • Zivilstandsamt benachrichtigen / Festlegung der Beisetzung
  • Pfarramt zur Besprechung der Beisetzung kontaktieren
  • Bestattungsinstitut kontaktieren (Überführung des Leichnams)
  • Todesanzeige/Leidzirkulare in Auftrag geben (wenn gewünscht)
  • Restaurant für Leidmahl reservieren (wenn gewünscht)

Bei einem Todesfall im Spital oder Heim
Die Spital-, bzw. Heimleitung ist dafür besorgt, dass der Arzt informiert und die Todesbescheinigung ausgestellt wird und berät Sie über das weitere Vorgehen (siehe oben: Todesfall zu Hause)

Aufbahrung
Da sich in unserer Pfarrei mehrere politische Gemeinden befinden und jede Gemeinde ihren eigenen Friedhof hat, ist die Aufbahrungsform unterschiedlich. In einigen Gemeinden ist es Tradition die/den Verstorbenen zu Hause aufzubahren bis zur Beerdigung. Der Friedhof Schiers verfügt über eine Aufbahrungshalle. Ebenfalls besteht im Spital Schiers die Möglichkeit einer Aufbahrung. Bitte klären Sie diese Varianten mit der Gemeindeverwaltung vor Ort ab.
Verschiedene Bestatter bieten ebenfalls die Möglichkeit einer Aufbahrung in Ihren Räumlichkeiten an.

Beisetzung
Beisetzungen finden von Montag bis Freitag jeweils um 13.30 Uhr statt. Der Beisetzungstermin wird jeweils von der politischen Gemeinde in Absprache mit den Angehörigen und dem Pfarramt festgelegt.

Üblicherweise beginnt die Beisetzungsfeier auf dem Friedhof und anschliessend der Gedenkgottesdienst in der Kirche (vor Ort). Es ist ein schönes Zeichen, wenn sich nach Möglichkeit Angehörige oder Freunde der/des Verstorbenen als Sarg- oder Urnen- und Kreuzträger zur Verfügung stellen und so der/dem Toten die letzte Ehre erweisen.

Erdbestattung in Jenaz:
In Regel beginnt die Bestattung mit dem Abgang vom Trauerhaus (ebenso auch vom Alters- und Pflegeheim) mit Pferdewagen. Die Angehörigen müssen Ross und Wagen selbst organisieren, damit er mit Ross und Wagen den Sarg vom Trauerhaus zum Friedhof überführt. Bitte klären Sie auch mit Herrn Hartmann, welche Zeit zum Abgang beim Trauerhaus sinnvoll ist.

Bestattungsarten
Hat die/der Verstorbene einen Wunsch geäussert, wie sie/er beigesetzt werden möchte? Es folgende Möglichkeiten der Bestattung:

  • Erdbestattung im Erdgrab
  • Urnenbestattung im Urnengrab
  • Urnenbestattung im Gemeinschaftsgrab

Erdgrab: Das Grab wird durch Sie oder durch einen von Ihnen beauftragten Gärtner bepflanzt und unterhalten. Das Holzkreuz muss von Ihnen selbst organisiert werden.

Für den Grabstein sind Sie selber besorgt. Dieser sollte frühestens ein Jahr nach der Beerdigung gesetzt werden. Die Gestaltung des Grabsteins wird in den Friedhofordnungen geregelt und mit der politischen Gemeinde abzusprechen.

Urnengrab: Urnen werden in kleinen Erdgräbern (keine Nischengräber) und in einer Wand beigesetzt. Die Form ist nicht in allen Gemeinden gleich.

Gemeinschaftsgrab: Die Asche wird im Gemeinschaftsgrab anonym beigesetzt. Diese Form ist nicht auf allen Friedhöfen möglich – Eine Grabpflege entfällt.

Details sind direkt mit der politischen Gemeinde abzusprechen.

Abdankungsfeier
Die Abdankung kann sowohl als Eucharistiefeier (Hl. Messe) wie auch als Wortgottesdienst (mit oder ohne Kommunionspendung) gefeiert werden.
Die Gestaltung der Abdankung (Lieder, Musik, Lebenslauf, Kollekte) besprechen Sie mit der Gemeindeleitung. – Der Organist/die Organistin wird durch das Pfarramt aufgeboten und durch die Kirchgemeinde entschädigt. Der Blumenschmuck in der Kirche ist selbst zu organisieren. Wir empfehlen: Johresziitä Blumen, Michaela Tüsel, Tel. 079 906 08 22

Gedächtnisgottesdienste
Die katholische Kirche kennt den Brauch des Gedächtnisgottesdienstes um den 30. Tag nach dem Tod, sowie den Brauch des Jahresgedächtnisses. Diese Gottesdienste können Sie mit dem Seelsorger oder auch dem Pfarreisekretariat vereinbaren, sind aber nicht verpflichtend.

Ein jährlich wiederkehrendes Jahresgedächtnis kann durch eine sogenannte Jahrzeitstiftung geregelt werden. Eine Jahrzeitstiftung wird in der Regel für 25 Jahre oder auf Wunsch individuell errichtet. – Sind Sie an einer Jahrzeitstiftung interessiert oder haben Sie Fragen zu den Jahresgedächtnissen, wenden Sie sich bitte an unser Pfarreisekretariat.

Und wenn jemand aus der Kirche ausgetreten ist?
Der Kirchenaustritt beinhaltet u.a. auch den Verzicht auf eine kirchliche Beisetzung. Grundsätzlich gilt es, den Wunsch der/des aus der Kirche ausgetretenen Verstorbenen zu respektieren. Wenn aber die Angehörigen Mitglieder der Kirche sind und eine kirchliche Beisetzung wünschen, muss nach einer angemessenen Lösung gesucht werden. Suchen Sie bitte das Gespräch mit den Seelsorgern.

Den Leitfaden als PDF zum herunterladen finden Sie hier.


Kontakt:
Lars Gschwend, Religionspädagoge
Telefon 081 325 34 74
Email lars.gschwend@kath-vmp.ch