Am 22. September 2024 findet die Abstimmung über die Totalrevision der Verfassung der Katholischen Landeskirche Graubünden statt. Es handelt sich um eine Abstimmung der Landeskirche, wobei die einschlägigen Bestimmungen des kantonalen Rechts sinngemäss heranzuziehen sind.
Stimmberechtigt in kirchlichen Angelegenheiten sind alle katholischen Kantonseinwohner mit Schweizer Bürgerrecht, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und Mitglieder der jeweiligen Kirchgemeinden sind. Die Abstimmungsunterlagen für die landeskirchliche Abstimmung (Stimmrechtsausweis, Stimmzettel, Abstimmungserläuterungen) werden den Stimmberechtigten von der Kirchgemeinde in der letzten Augustwoche 2024 zugestellt.
Stimmberechtigte, welche die Unterlagen nicht erhalten oder verloren haben, wenden sich bis spätestens am Freitag, 20. September 2024, 11.30 Uhr an die Kath. Kirchgemeinde, Kantonsstrasse 15, 7212 Seewis-Pardisla, Telefon 081 325 34 74.
Die Stimmabgabe kann wie folgt erfolgen:
Stimmabgabe an der Urne:
Sonntag, 22. September, 09.00 – 11.00 Uhr, kath. Kirche Schiers
Briefliche Stimmabgabe:
Ausserdem kann die Stimmabgabe brieflich an die Kirchgemeinde auf dem Postweg (mit Zustellkuvert) oder durch Einwurf, in den von der Kirchgemeinde bezeichneten, Briefkasten erfolgen (Kantonsstrasse 15, 7212 Seewis-Pardisla).
Bitte beachten Sie, dass die Abstimmung zwar zum gleichen Zeitpunkt, aber gänzlich unabhängig von der eidgenössischen/kantonalen Abstimmung stattfindet und separat gehandhabt werden muss.