65plus: „Testament verfassen – Nachlass regeln“ am 2. Oktober 2014

65plus: "Testament verfassen – Nachlass regeln" am 2. Oktober 2014

testIn der Schweiz werden jährlich mehrere Milliarden Franken an die nachfolgenden Generationen vererbt. So gerne das Thema auch verdrängt wird, eine frühzeitige Planung kann Streit in der Familie verhindern. Zudem lässt sich damit sicherstellen, dass sein Vermögen auch wirklich so weitergegeben wird, wie man es sich wünscht.

Im Testament wird – unter Vorbehalt der gesetzlich vorgegebenen Pflichtteile – das Vermögen zu Lebzeiten nach dem Willen des Erblassers unter die Nachkommen oder andere Begünstigte aufgeteilt. Dabei kann auch festgeschrieben werden, dass eine Institution, ein Hilfswerk, eine gemeinnützige Einrichtung mit Vermögenswerten bedacht wird. Nur wer keine Nachkommen, keinen Ehegatten und keine Eltern hat, kann frei über sein Vermögen verfügen. Sonst sind die gesetzlichen Pflichtteile zu beachten. Ohne testamentarische Regelung bestimmt das Gesetz, wer wie viel erbt. Schon kleine Formfehler können ein Testament jedoch ungültig machen.

Als Hilfestellung zur richtigen Regelung des Nachlasses und der gesetzeskonformen Abfassung eines Testamentes veranstalten wir zusammen mit dem Hilfswerk „Brücke · Le pont“ diesen Vortragsnachmittag im Rahmen von „65plus“. Nach dem Fachreferat beantwortet Rechtsanwalt Hans-Martin Rhyner gestellte Fragen.

 

Donnerstag, 02. Oktober 2014
14.00 Uhr (Gottesdienst, anschl. Vortrag)
in der Katholischen Kirche Seewis-Pardisla