Liebe Gottesdienstbesuchende,
liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer von kirchlichen Anlässen,
Corona hat auch Auswirkungen auf unsere Anlässe. Nebst der 1.5 Meter Anstandsregel gilt auch eine Maskenpflicht für alle Personen in Innenräumen.
Ebenfalls finden bis auf weiteres keine Aperos und Nachtessen mehr statt.
Für alle Gottesdienste und Feiern gilt:
- Das Schutzkonzept ist immer einzuhalten.
- Wir halten uns an die Hygienevorschriften des BAG (insbesondere Händewäschen und Hygiene der Umgebung)
- Es gilt eine Maskentragepflicht für alle Personen ab 12 Jahren (Masken liegen am Eingang der Kirche bereit, falls diese jemand vergessen hat).
- Der Abstand zwischen den einzelnen Personen beträgt immer mindestens 1,5 Meter. Personen, die im gleichen Haushalt leben, werden nicht getrennt.
- Teilnehmerzahl
- Maximale Teilnehmerzahl in Schiers: 45 Personen
- Maximale Teilnehmerzahl in Seewis-Pardisla: 35 Personen
(Nicht mitzuzählen sind Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen, also beispielsweise Liturgen, Mesmer/Mesmerin, etc.)
- Wir empfehlen den Download der SwissCovid-App.
Bei grösseren oder speziellen Gottesdiensten (Kanzelgspröch, Weihnachten, Ostern):
- Die Gläubigen müssen sich im Vorfeld digital registrieren (Anmeldung via Website oder telefonisch).
- Die Plätze werden fix zugeteilt und die Gläubigen werden zu ihren Plätzen geführt.
Für spezielle Veranstaltungen (z.B. Konzert oder Theater) wird ein eigenes Schutzkonzept erstellt und von der jeweiligen politischen Gemeinde genehmigt.
Damit Sie trotzdem – auch von zu Hause oder den Heimen aus – mitfeiern können, werden unsere Gottesdienste per Online-Stream ins Internet übertragen.
Unsere aktuellen Schutzkonzepte:
- Schutzkonzept für unsere Gottesdienste (Stand: 29. Oktober 2020)
- Schutzkonzept für Veranstaltungen (Stand: 29. Oktober 2o20)
Danke für Ihre Kooperation.