Der Bundesrat hat am 8. September weitere Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Die neuen Bestimmungen treten am kommenden Montag, 13. September, in Kraft und sind bis 24. Januar 2022 befristet.
Wir haben unsere Schutzkonzepte überarbeitet.
Der normale Gemeindegottesdienst (mit weniger als 50 Personen) sowie der Werktagsgottesdienst kann weiterhin ohne Zertifikat besucht werden.
Gottesdienste, in denen wir mehr als 50 Personen erwarten (z.B. Kanzelgspröch, Sonntag der Migranten), können nur mit Zertifikat besucht werden. Auf der Website und im Bezirksamtsblatt wird jeweils gekennzeichnet sein, ob eine Zertifikatspflicht besteht.